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Finanzlexikon: betriebsverfassungsgesetz

betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist Teil des kollektiven Arbeitsrechtes. Es regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in privaten Betrieben. "Betriebe" sind organisatorische Einheiten, mittels derer ein Unternehmer einen Betriebszweck (z.B.: Produktion, Dienstleistung) zu erfüllen versucht. Die Mitbestimmung wird durch frei gewählte Vetretungsorgane der Arbeitnehmer ("Betriebsräte") ausgeübt.

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